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   BPatG, 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05   

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BPatG, 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05 (https://dejure.org/2010,38662)
BPatG, Entscheidung vom 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05 (https://dejure.org/2010,38662)
BPatG, Entscheidung vom 11. November 2010 - 21 W (pat) 337/05 (https://dejure.org/2010,38662)
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  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05
    Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gem. § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 499 f. - Rundsteckverbinder).
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05
    Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gem. § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 499 f. - Rundsteckverbinder).
  • BPatG, 05.08.2003 - 11 W (pat) 315/03
    Auszug aus BPatG, 11.11.2010 - 21 W (pat) 337/05
    Die Entscheidung ergeht gemäß § 147 Abs. 3 Satz 2 PatG a. F. i. V. m. § 59 Abs. 4, § 47 Abs. 1 Satz 3 PatG ohne weitere sachliche Begründung, da nach Rücknahme des einzigen Einspruchs nur noch die Patentinhaberin beteiligt ist und ihrem Antrag auf beschränkte Aufrechterhaltung des Patents stattgegeben wird (vgl. BPatG BlPMZ 2004, 60 - fehlende Begründungspflicht; Schulte, PatG, 8. Aufl. 2008, § 94 Rn. 17; Benkard, PatG, 10. Aufl. 2006, § 94 Rn. 21).
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